Arbeitsprozess & Honorar
Kontaktaufnahme und Arbeitsprozess
Der idealtypische Prozess von Kontaktaufnahme, Planung und Prozess (in den Bedarfsfällen Beratung, Therapie, Diagnostik, Supervision, Coaching, Training):
- Der Erstkontakt erfolgt üblicherweise telefonisch oder per email und beinhaltet neben der Terminvereinbarung für ein Erstgespräch die Grobabklärung der Interventionsform (kurzfristige Beratung vs. längerfristige andere Interventionsformen). Bereits ab diesem Zeitpunkt unterliegt meine psychologische Tätigkeit der absoluten Verschwiegenheitspflicht.
- Im Erstgespräch in meiner Praxis vor Ort (die erste Einheit inklusive Erstgespräch dauert etwa 90 Minuten) geht es um persönliches Kennenlernen, Abklärung von Organisatorischem und Arbeitsbedingungen sowie eine Kurzexploration (Grobdarstellung von Problemsituation und Umfeld durch den/die KlientInnen). Im Falle eines reinen Beratungsbedarfs ist dieses Gespräch gleichsam die erste Beratungseinheit. Falls notwendig, werden anschließend weitere Termine vereinbart.
- Bei einem längerfristigen Begleitungsbedarf wird anschließend beiderseits die Entscheidung getroffen, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgen kann und soll. Im Falle eines bereits feststehenden Supervisions- und Coaching-Bedarfs beginnt nach dieser Entscheidung der eigentliche Arbeitsprozess.
- Speziell im Falle eines längerfristigen Begleitungsbedarfs sind im Weiteren in einer oder mehreren Einheiten (je nach Bedarf) detaillierte Explorationsgespräche sowie ggf. diagnostische Maßnahmen notwendig. Anschließend erfolgen die genaue Festlegung von Zielen, die Entscheidung über bzw. die Planung der geeingete(n) Interventionsform(en) und deren Dauer (Therapie, Diagnostik-Befundung-Ergebnisrückmeldung, Coaching, Training). Ggf. wird ein sog. "Behandlungsvertrag" erstellt.
Honorar
Das Honorar berechnet sich nach Anzahl der KlientInnen (Setting) und Dauer (einfache Einheit, Doppeleinheit), ist als Gesamthonorar zu verstehen und beträgt (ab Jänner 2024):
im Einzelsetting:
€ 120,– (1 Einheit, 60 Minuten; Erstgespräch, 90 Minuten),
im Paarsetting (Paarberatung):
€ 140,– (1 Einheit, 60 Minuten; Erstgespräch, 90 Minuten),
im Gruppensetting (z.B. Teamsupervision):
€ 150,– (1 Einheit, 60 Minuten),
€ 300,– (2 Einheiten, 120 Minuten).
Die jeweiligen Honorarsätze sind unabhängig von der Leistungsart; gelten also sowohl für Beratungs- als auch alle angebotenen Interventionsleistungen (Therapie, Supervision, Coaching, Training).
Grundsätztliches zum Honorar
Zum Kassenzuschuss bei klinisch-psychologischer Behandlung:
- Seit dem 1. Jänner 2024 wird klinisch-psychologische Behandlung in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss durch die Kassen mitgetragen. Voraussetzung sind das Vorliegen einer psychischen Erkrankung/Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn sowie eine ärztliche Untersuchung (inkl. Untersuchungsbestätigung) bis spätestens vor dem zweiten psychologischen Behandlungstermin. Bezuschusst werden dabei sowohl Einzel-, als auch Gruppensitzungen und bis zu zehn Einheiten insgesamt – wobei eine Verlängerung möglich ist.
Genauere Infos und Links zu Formularen finden Sie auf den Internetportalen des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen ("Weg zum Kostenzuschuss", Stand April 2024) sowie der Gesundheitskassen.
- Zudem ist das Honorar derzeit aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung umsatzsteuerbefreit. Die Kosten für manche Leistungsarten (wie etwa Supervision oder Coaching) können nach entsprechender Prüfung gegebenenfalls bei der Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Zur Honorarfälligkeit:
- Das Honorar ist unmittelbar vor oder nach der jeweiligen Einheit in bar zu entrichten. Gesonderte Vereinbarungen (Überweisung und/oder Sammelrechnung) sind gegebenfalls möglich.
Zur Termintreue und –Absage:
- Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbaren, gilt dieser als verbindlich und das vereinbarte Honrar wird fällig. Es gibt jedoch vielerlei Motivationen, einen vereinbarten Termin nicht einhalten zu können oder auch zu wollen. Akzeptabel sind diese – welche auch immer es sein mögen – jedoch nur dann, wenn eine rechtzeitige Absage erfolgt.
Regelungen zur Nicht-Einhaltung von Terminen:
- Vereinbarte Termine, die von Ihnen nicht eingehalten werden können, sind bis spätestens 24 Stunden zuvor telefonisch oder schriftlich (per email oder sms) abzusagen, sodass kein Honorar anfällt. Erfolgt die Absage später und bis 2 Stunden zuvor, verrechne ich 50 % des Honorars. Wird der Termin ohne Absage nicht eingehalten (Nicht-Erscheinen) oder erst innerhalb der 2 Stunden zuvor abgesagt, ist der volle Honorarbetrag fällig.